Manderscheid: Tötungsdelikt: Beschuldigter stirbt noch vor Eröffnung des Verfahrens

Im Februar hatte ein 54 Jahre alter Mann vermutlich seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Manderscheid getötet. Der Mann war geständig. Nun starb er in einer pschiatrischen Klinik an einem Herzinfarkt.

Laut Staatsanwaltschaft Trier galt der Geständige aufgrund einer Alkoholhalluzinose durch jahrelangen Alkoholmissbrauch als nicht schuldfähig. Aus Rechtsgründen konnte daher Anklage gegen ihn nicht erhoben werden. Stattdessen erfolgte eine so genannte "Antragsschrift im Sicherungsverfahren" mit dem Ziel seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung war der Beschuldigte in einer geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik vorläufig untergebracht worden. Noch vor Eröffnung des Sicherungsverfahrens starb er in der Klinik.

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