Manderscheider Verwaltung reicht Klage ein

Manderscheid · Darf ein Bediensteter einer Kommune in der passiven Phase der Altersteilzeit Mitglied im Rat sein, der über die Geschicke dieser Kommune entscheidet? Die Verwaltung Verbandsgemeinde Manderscheid will diese Frage grundsätzlich klären und zieht deshalb vor das Verwaltungsgericht in Trier.

(mai) Die Verwaltung klagt gegen die Kreisrechtsausschuss-Entscheidung zugunsten des VG-Ratsmitglieds Alois Debald. Debald ist ehemaliger Kindergartenleiter in der passiven Phase der Altersteilzeit und wurde für die SPD in den Verbandsgemeinderat Manderscheid gewählt.

Doch seine Verpflichtung lehnte die VG-Verwaltung zunächst ab. Sie verwies auf die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums. Das Ministerium sah es als unvereinbar an, dass ein Bediensteter einer Kommune – egal ob im aktiven Dienst oder in der passiven Phase der Altersteilzeit – zugleich Mitglied im Rat ist, der über die Angelegenheiten dieser Kommune entscheidet.

Debald legte gegen diese Entscheidung Widerspruch ein und erhielt Recht. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschied das Verwaltungsgericht Trier, dass Debald unter dem Vorbehalt einer abweichenden Entscheidung in der Hauptsache zu verpflichten sei. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Wolfgang Schmitz, reagierte entsprechend und verpflichtete den Großlittger vorläufig. Mittlerweile hat der Kreisrechtsausschuss genauso entschieden wie das Verwaltungsgericht.

Gegen diese Entscheidung hat Schmitz nun Klage eingereicht. Kurioserweise sind er und Debald sich in der Sache einig. Sie sehen beide die bisherige Regelung kritisch. Alois Debald sagte in der VG-Ratssitzung: „Der Bürgermeister und ich waren von an Anfang der Meinung, dass das Problem grundsätzlich geklärt werden sollte.“

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