Mehring: Baustopp für Windpark

Das Verwaltungsgericht Trier hat per Eilentscheidung den Bau von acht Windkraftanlagen auf der Gemarkung Mehring gestoppt. Die Windräder sollten im Abstand von 480 bis 1100 Metern einen Halbkreis um ein Wohnhaus bilden, das außerhalb des Mehringer Ortsteils Neumehring steht. Das Verwaltungsgericht gab dem Eilantrag des Hauseigentümers auf sofortigen Baustopp statt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass seine Nachbarrechte verletzt worden seien, so die Begründung. Nach Auffassung der Richter ist bei der Erteilung von acht einzelnen Baugenehmigungen für die Anlagen falsch verfahren worden. Anstatt für jedes der Windräder eine einzelne Genehmigung zu erteilen, müsse wegen der räumlichen Nähe der Anlagen zueinander von einem Windpark ausgegangen werden. In diesem Fall aber sei ein förmliches Immissionsschutzverfahren erforderlich.

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