"Milde" Strafen für Cannabis-Züchter

Trier (neb) · Dreieinhalb Jahre Haft für den 32-Jahre alten Ehemann, eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für die 31-jährige Ehefrau.

 -+- WG: cannabis__> ------------------------------------------- > Von: Schmitz Michael > Gesendet: Dienstag, 29. Januar 2008 16:34:19 > An: Schmitz Michael > Betreff: cannabis > Diese Nachricht wurde automatisch von einer Regel weitergeleitet. > Eine Aufnahme aus einer der von der Polizei gefundenen Cannabis-Plantagen. Foto: LKA NRW

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Foto: ("m_huns" )

Darauf einigten sich das Gericht, Staatsanwaltschaft und die beiden Verteidiger der Eheleute, die sich heute Vormittag wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführung von Schusswaffen sowie Entziehung elektrischer Energie vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten mussten.

Die beiden Angeklagten gaben zu, zwischen September 2007 bis zur ihrer Entdeckung im Januar dieses Jahres auf einer Fläche von 52 Qudratmetern in ihrem Bauernhaus in Schönberg (Kreis Bernkastel-Wittlich) insgesamt 941 Cannabis-Pflanzen sowie 50 sogenannte "Mutterpflanzen" zur weiteren Aufzucht angepflanzt zu haben, um sie zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu verkaufen.

Entgegen der ursprünglichen Anklage waren aber die Waffen, die bei der Groß-Razzia des Landeskriminalamts im Januar in einer der oberen Etagen des Hauses aufgefunden waren, nicht dazu vorgesehen, die Hanf-Plantage notfalls gewaltsam zu verteidigen. Andernfalls hätten die Angeklagte mit wesentlich höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen.

Die Ehefrau, die zwei Tage nach der Razzia einen inzwischen fünfeinhalb Monate alten Sohn zur Welt brachte, kam mit einer Haftstrafe auf Bewährung davon, da sie nach ihrem Mann lediglich Hilfe bei der Verwirklichung der Straftaten leistete.

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