Millionen Pendler dürfen jetzt auf mehr Geld hoffen: Bundesfinanzhof gegen Kilometerpauschale

Das Topthema im TV: Das oberste Finanzgericht in Deutschland hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Ob die Regelung aber tatsächlich gekippt wird, entscheidet erst das Bundesverfassungsgericht in einigen Wochen. Worauf muss nun geachtet werden?

(wie) Bekommen Pendler bald wieder mehr Geld vom Staat? Der Bundesfinanzhof, das oberste Gericht in Finanzstreitigkeiten, zweifelt, daran, dass die im vergangenen Jahr gekürzte Pendlerpauschale – Fahrten zur Arbeit können erst ab dem 20. Kilometer steuerlich mit je 30 Cent geltend gemacht werden – mit der Verfassung vereinbar ist.

Noch ist die Regelung, mit der der Staat jährlich rund 2,5 Milliarden Euro einspart, aber nicht gekippt. Erst muss das Bundesverfassungsgericht, bei dem eine Klage anhängig ist, darüber entscheiden.

Eine Rückkehr zur alten Regelung würde sich für Millionen Pendler in barer Münze auszahlen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der täglich von Trier ins 50 Kilometer entfernte saarländische Beckingen fährt, bekommt wegen der gekürzten Pendlerpauschale bei einem angenommen Steuersatz von 25 Prozent 330 Euro weniger Steuern für 2007 zurück als im Jahr zuvor. Experten warnen jedoch vor zu viel Optimismus: „Man sollte sich nicht zu früh freuen“, sagt der Trierer Finanzamtschef Jürgen Kentenich. Es sei auch nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes noch völlig offen, ob die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer gezahlt werde.

Wer derzeit dabei ist, seine Steuererklärung für 2007 zu machen sollte folgendes beachten: Da noch nicht feststeht, ob die gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, müssen bei der Einkommenssteuererklärung die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle wie bisher in voller Höhe für die einfache Fahrt angegeben werden. Das Finanzamt kürzt bei der Berechnung der Einkommenssteuer automatisch die angegebenene Entfernung um die ersten 20 Kilometer. Da alle Steuerbescheide für 2007 wegen der ausstehenden Entscheidung in Sachen Pendlerpauschale für vorläufig erklärt werden, geht den Steuerzahlern kein Geld verloren.

Entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig ist, gibt es die zuviel bezahlte Steuer zurück.

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