Mord an 31-jähriger Triererin aufgeklärt

(red) Der Mord an einer 31-jährigen Frau aus Trier ist aufgeklärt. Nach dem Fund des Leichentorsos am 8. Februar in der Mosel bei Deysermillen (Luxemburg) gestand ein 38-jähriger Maler, die Frau umgebracht zu haben.

Er ist nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Trier dringend verdächtig, die allein lebende Diplom-Ingenieurin aus Trier umgebracht zu haben. Der Malergeselle wohnte mit dem Opfer in getrennten Wohnungen im gleichen Mehrfamilienhaus. Sie kannten sich von Begegnungen im Haus und hatten sich für den Abend des 6. Februar zu einem Pizzaessen verabredet. Dieses sagte die junge Frau kurz vorher ab, da sie an dem Beschuldigten als Begleiter unpassend fand. Der deshalb verärgerte Beschuldigte traf sein späteres Opfer am Vormittag des nächsten Tages im gemeinsamen Waschmaschinenraum des Anwesens wieder. Der Beschuldigte entschloss sich, die junge Frau zu töten. Er näherte sich der an der Waschmaschine stehenden Frau von hinten und erstickte sie mit einem Handtuch. Anschließend verbrachte er die Leiche in seine Wohnung, trennte Kopf und Gließmaßen ab und versenkte den Torso an der beschriebenen Stelle in der Mosel. Zum Verbleib der restlichen Leichenteile wollte sich die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern.

Auf die Spur des Malers waren die Ermittler nach Erstattung einer Vermisstenanzeige der Angehörigen gekommen. Bei Befragungen in der Nachbarschaft hatte sich der Mann in Widersprüche verstrickt. Schließlich wurde bei ihm ein Pullover mit Blutspuren gefunden. Außerdem hatten Leichensuchhunde angeschlagen. Es fanden sich Spuren, die auf ein Ablegen der Leiche in der Wohnung des Beschuldigten schließen lassen. Unter dem Druck der Beweise legte der Beschuldigte in seiner polizeilichen und richterlichen Vernehmung ein umfassendes Geständnis ab. Dieses ist untermauert durch das Ergebnis einer DNA-Analyse.

Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier erließ am Mittwochabend Haftbefehl wegen Mordes. Zum Beweggrund seines Handelns befragt, gab der Beschuldigte an, es sei ihm nicht klar, "was ich da gemacht hatte".

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