Musterprozess um Bauschutt in Lavagruben

Daun/Koblenz · Momentan berät noch der Senat am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz über die künftige Regelung, ob ausgebeutete Areale in Lavagruben mit Bauschutt verfüllt werden dürfen oder nicht. Die Verhandlung vor der höchsten Verwaltungsgerichtsinstanz des Landes ist zu Ende. Der Senat erarbeitet jetzt das Urteil.

 Fast abgeschlossen ist zehn Monate nach Beginn die Sanierung der illegalen Müllhalde in der Lavagrube in Dockweiler. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

Fast abgeschlossen ist zehn Monate nach Beginn die Sanierung der illegalen Müllhalde in der Lavagrube in Dockweiler. TV-Foto: Gabi Vogelsberg

(vog) Zur Verhandlung, die Bergdirektor Andreas Tschauder vom Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) als Musterprozess bezeichnet, war es gekommen, weil das LGB die neuen Vorgaben des Bundes zur Bodenschutzverordnung anders interpretiert als die Betreiber von Lavagruben. Einige Grubenbetreiber wollen die bisher übliche Praxis, wonach Bauschutt ebenso wie Straßenaushub und Mutterboden zur Verfüllung der ausgebeuteten Areale in Abbaugebieten genutzt werden darf, beibehalten. Das LGB beruft sich aber auf einen gemeinsamen Erlass des rheinland-pfälzischen Umwelt- und Wirtschaftsministeriums, wonach nur völlig unbelasteter Mutterboden eingebracht werden darf. Für Straßenaushub und Bauschutt wären Sondergenehmigungen und spezielle Analysen zum Schutz des Grundwassers nötig. Die Entsorgungkosten würden dadurch enorm steigen. LGB-Experte Tschauder: "Das haben die Ministerien vor der Erlass alles geklärt. Wir werden in den Gruben keine illegalen Deponien dulden." Wie gesetzlich der Erlass künftig zu deuten ist, entscheidet der OVG-Senat. In zwei Wochen wird in der Geschäftsstelle des Koblenzer OVG die Tendenz der Entscheidung veröffentlicht. "Das Warum ergibt sich erst aus dem Urteil, das kurze Zeit danach den Beteiligten zugestellt wird", erklärt OVG-Sprecherin Stefanie Lang.

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