Neuer Plan: Elternzeit auch für Oma und Opa

Das Topthema im TV: Elternzeit für Oma und Opa: Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will Großeltern ermöglichen, ihre kleinen Enkel zu versorgen, damit die Eltern arbeiten gehen können.

(wie/win) Seit der Einführung des Elterngeldes hat sich einiges bewegt in Deutschland. Die Zahl der Geburten ist im vergangenen Jahr merklich angestiegen. In Rheinland-Pfalz wurden bis September 20860 Babys geboren, 2,3 Prozent) mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Erstmals seit zehn Jahren gab es damit ein Plus bei den Geburten. Grund dafür das seit einem Jahr ausbezahlte Elterngeld sein.

17000 Anträge wurden in den ersten acht Monaten des vergangenen Jahres im Land gestellt, jeder zehnte von einem Vater. Die meisten Papas blieben jedoch nicht länger als zwei Monate zu Hause. Daher sollen die Anträge künftig flexibler gehandhabt werden. Väter und Mütter, die bereits Elterngeld beantragt haben, sollen nachträglich den Antrag noch ändern können, um die Dauer der Elterngeldzahlungen zu ändern. Bislang muss im Voraus festgelegt werden, welcher Elternteil wie lange zu Hause bleibt.

Das Elterngeld wird maximal 14 Monate bezahlt, falls beide Partner jeweils eine Auszeit vom Job nehmen. Bezahlt werden 67 Prozent vom letzten Nettoeinkommen, maximal 1800 Euro und mindestens 300 Euro. Um jugendlichen Eltern unter die Arme zu greifen, will von der Leyen nun auch Großeltern ermöglichen, Elternzeit zu nehmen, falls sie noch berufstätig sind. Sie sollen zu Hause bleiben können, falls ihr minderjährige Kind wegen eines Babys etwa nicht mehr in die Schule gehen kann.

Geld soll es allerdings für die Omas und Opas nicht geben. Stattdessen soll ihnen garantiert werden, nach der Auszeit wieder auf ihre alte Stelle zurückkehren zu können. Bislang können Großeltern nur dann Elterngeld beantragen, wenn sie sogeberechtigt sind für ihre Enkel.

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