Neues Gesetz: Rauchen nicht mehr jugendfrei

Jugendliche dürfen nicht mehr in der Öffentlichkeit rauchen. Ab Samstag drohen Minderjährigen, die mit Zigarette erwischt werden, Strafen. Doch den Kommunen fehlt es an Kontrollpersonal.

Trier. (wie) Rauchern geht es immer mehr an den Kragen. Sie dürfen in Gaststätten bald nur noch eingeschränkt ihrer Sucht frönen, und ab Samstag müssen die Glimmstängel auch in Zügen und Taxen ausbleiben. Doch nicht nur das: In der Nacht zum 1. September dürfen Jugendliche über 16 das letzte Mal an einer Zigarette ziehen. Das Gesetz zum Schutz vor Gefahren des Passivrauchens verbietet unter 18-Jährigen das Rauchen – zumindest in der Öffentlichkeit, also auf Festen, in Kneipen, an der Haltestelle oder im Jugendzentrum.

Auch dürfen an Jugendliche keine Tabakwaren mehr verkauft werden. Die Kommunen haben in den vergangenen Wochen Gastronome, Jugendzentren und Händler darüber informiert. Doch vielerorts ist noch nicht klar, wie das Verbot in der Praxis überhaupt umgesetzt werden soll. „Man darf sich nicht zu viel Illusionen machen“, heißt es aus der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. Man habe gar kein Personal, um das Gesetz tatsächlich umzusetzen. Es werde jedenfalls keine regelmäßigen Kontrollen von Jugendlichen auf den Straßen geben. Das ist auch der Grund, warum Sucht-Experten nicht allzu viel von dem neuen Gesetz erwarten. Im Eifelkreis Bitburg-Prüm wird man vor allem bei Festen die Jugendschutzkontrollen entsprechend verstärken, kündigte ein Sprecher der Kreisverwaltung an.

Alle Veranstalter müssten ab Samstag darauf achten, dass Minderjährige nicht rauchen, heißt es auch aus der Verwaltung des Landkreises Vulkaneifel. In der Stadt Trier werden kommunale Vollzugsbeamte die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren. Man werde „ganz streng“ darauf achten, dass an Jugendliche keine Zigaretten mehr verkauft werden, sagt ein Sprecher der Trierer Stadtverwaltung. Bei Bedarf würden saftige Geldstrafen verhängt. Keine Strafen wird es hingegen vorerst für „sündige“ Jugendliche geben. Sie sollen nur ermahnt werden. Das Verkaufsverbot gilt übrigens vorerst nicht für Zigarettenautomaten.

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