Neues Gesetz: Zum Sterben nach Luxemburg? Ärzte dürfen Todkranken aktive Hilfe leisten

Das Topthema im TV: Ärzte dürfen in Luxemburg todkranken Patienten unter festgelegten Bedingungen künftig aktive Sterbehilfe leisten. Parallel beschloss das Parlament, ein Recht auf umfassende Palliativ-Versorgung einzuführen. Offen ist die Frage, inwieweit das Gesetz auch Menschen aus benachbarten Regionen den Zugang zu Sterbehilfe ermöglicht.

Luxemburg/Trier. (DiL) Am Ende der emotionalen, seit sechs Jahren geführten Debatte war die Mehrheit im Parlament denkbar gering: 30 Abgeordnete, überwiegend Liberale, Sozialdemokraten und Grüne stimmten für den Entwurf, 26 Abgeordnete, überwiegend Christdemokraten stimmten dagegen, drei enthielten sich. Die Fraktionen hatten die Abstimmung freigegeben.

Kern des Gesetzes ist die Möglichkeit für todkranke, unter Schmerzen leidende Menschen, sich von einem zugelassenen Arzt Sterbehilfe leisten zu lassen. Der Arzt bleibt straffrei, wenn der Patient ausreichend beraten und ein zweiter Mediziner hinzugezogen wurde. Der Luxemburger Gesetzestext lehnt sich an eine ähnliche Regelung in Belgien an.Parallel beschloss das Parlament mit breiter Mehrheit, jedem Todkranken Anspruch auf Palliativ-Versorgung zuzugestehen. Dazu gehört eine umfassende schmerzmedizinische Versorgung, die auch eine Verkürzung des Lebens in Kauf nimmt, aber nicht aktiv betreibt. Eingeführt wird auch ein „Sterbetestament“, in dem der Verfügende seinen Willen festlegt, welche lebensverlängernden Therapien er ablehnt.

Ein möglicher „Sterbehilfe-Tourismus“ wie in der Schweiz spielte in der Luxemburger Debatte keine Rolle. In Belgien und Holland habe es keine solchen Negativ-Erfahrungen gegeben, sagt der Journalist Tom Wenandy vom Luxemburger „Tageblatt“, der die Debatte seit Jahren beobachtet hat. Dennoch ist das Gesetz, das in der Luxemburger Diskussion als „Euthanasie“ firmiert, nicht auf Staatsbürger des Großherzogtums beschränkt. Denkbar wäre, dass auch Menschen aus der Region Trier die Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Experten rechnen damit, dass im Zuge der weiteren Beratung und rechtlichen Präzisierung des Gesetzes im Staatsrat dieses Thema eine Rolle spielen könnte. Modifizierungen sind dabei möglich, an der Grundlinie dürfte sich aber nichts mehr ändern.

Skeptisch äußerte sich der Chefarzt für Palliativ-Medizin am Trierer Mutterhaus, Lorenz Fischer. Eine umfassende Palliativ-Versorgung könne dafür sorgen, dass der Wunsch nach Sterbehilfe in den meisten Fällen verstumme.

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