Neumagen-Dhron: Wählervotum statt Machtwort

Ein Machtwort der Kreisverwaltung müsste reichen, um in der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron wieder für geordnete Verhältnisse zu sorgen: Das glauben zumindest viele Bürgerinnen und Bürger. Doch so einfach ist es nicht. So müssen am 3. Dezember die Wähler entscheiden, ob Bürgermeister Hans Werner Schmitt im Amt bleibt.

Kann die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich nicht einschreiten oder will sie nicht? Diese Frage wird immer wieder gestellt, wenn es um die Person von Hans Werner Schmitt, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron, geht.

Nach Auskunft der Kreisverwaltung läuft seit 2003 ein Disziplinar-Verfahren gegen Schmitt. Anlass war eine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Notruf-Missbrauch. Dieses Verfahren wurde 2004 mit einem Strafbefehl abgeschlossen. Der Gesetzgeber habe, so die Kreisverwaltung, geregelt, dass bis zum Abschluss eines Strafverfahrens ein parallel laufendes Disziplinar-Verfahren ruhe.
Im Disziplinarrecht gilt, so Pressesprecher Alfons Kuhnen, dass alle Dienstpflichtverletzungen eines Beamten ein einheitliches Dienstvergehen darstellen. Deshalb sei "ein laufendes Disziplinarverfahren auf neue Tatbestände, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, auszudehnen", erläutert Kuhnen.

Und das Disziplinar-Verfahren sei seither wegen des Verdachts zusätzlicher Dienstvergehen wiederholt ausgedehnt worden. Dabei geht es unter anderem um Mobbing- und Abhör-Vorwürfe. "Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen", sagt Kuhnen.

egenüber dem TV hat auch Landrätin Beate Läsch-Weber bereits mehrfach geäußert, das ihr die Hände gebunden sind.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort