Neunkirchen/Koblenz: Ortsgemeinde unterliegt vor Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat eine Verfassungsbeschwerde der Ortsgemeinde Neunkirchen (Kreis Bernkastel-Kues) zurückgewiesen. Diese hatte gegen die Höhe der Verbandsgemeinde-Umlage Rechtsmittel eingelegt.

Ortsbürgermeister Richard Pestemer hatte vor Gericht argumentiert, wegen der verschiedenen Umlagen sei seine Kommune nicht mehr handlungsfähig. Eine Klage beim Verwaltungsgericht in Trier blieb erfolglos. Ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz ebenso. Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde zurück.

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