Neunkirchen: Koblenzer Richter weisen Beschwerde zurück

(iro) Einen Schritt weiter sind die Richter im so genannten Neunkirchener Bahnschwellenprozess. Im August hatte das Trierer Verwaltungsgericht sich mit einer Klage der Ortsgemeinde Neunkirchen befasst.

Eine Entscheidung in der Frage, ob die Verbandsgemeinde einschreiten muss, damit mit Teeröl imprägnierte Bahnschwellen von einem Grundstück in Neunkirchen entfernt werden, wurde damals nicht gefällt. Die Verhandlung wurde vertagt, als Ortsbürgermeister Richard Pestemer einen Beistand hinzuziehen wollte, das Gericht dies aber ablehnte. Das Oberverwaltungsgericht, das in der Sache angerufen wurde, wies die Beschwerde des Ortsbürgermeisters zurück.

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