Neunkirchen/Thalfang: Keine Berufung im Umlage-Streit

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier, das eine Klage der Ortsgemeinde Neunkirchen gegen die Höhe der Verbandsgemeinde-Umlage abgewiesen hatte, ist keine Berufung möglich.

Das entschied der zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz (Az: 2 A 10073/07/OVG). Die Koblenzer Richter sind der Auffassung, dass ihre Kollegen in Trier die Klage gegen den Umlage-Bescheid zu Recht abgewiesen hatten. Die Gemeinde Neunkirchen hatte geklagt, weil sie mit Umlagen in Höhe von 80 Prozent – Kreis und Verbandsgemeinde – keine finanziellen Spielräume mehr sah.

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