Neunkirchen/Trier: Kein Urteil im Bahnschwellen-Prozess

Noch kein Urteil fällten die Richter des Verwaltungsgerichts am Mittwochmittag im so genannten Neunkirchener Bahnschwellen-Prozess.

Der Vorsitzende Richter Reinhard Dierkes machte Richard Pestemer, dem Ortsbürgermeister von Neunkirchen, wenig Hoffnung, dass die Entscheidung anders ausfallen werde als bei einer früheren Entscheidung. Damals kam die fünfte Kammer zu dem Schluss, dass die Verbandsgemeinde Thalfang nicht tätig werden müsse, damit mit Teeröl imprägnierte Bahnschwellen von einem Privatgrundstück entfernt werden. Die für den Umweltschutz zuständige Behörde sei die Kreisverwaltung. Ein Neunkirchener Ehepaar hatte die Bahnschwellen als Zaunpfähle für eine Pferdekoppel verwendet, nicht wissend, dass diese mit Teeröl bearbeitet sind. Die Substanz gilt als giftig. Das schriftliche Urteil wird den Parteien zugestellt.

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