Nürburgring: Achterbahn-Unfall hat ein juristisches Nachspiel

Mainz · Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft den Unfall an der neuen Achterbahn des Nürburgrings (Ring Racer), bei dem am 3. September sieben Menschen verletzt worden waren.

 Mit einem lauten Knall endete kürzlich ein Defekt im Antriebssystem der Nürburgring-Achterbahn. Archiv-Foto: Claus Hermann

Mit einem lauten Knall endete kürzlich ein Defekt im Antriebssystem der Nürburgring-Achterbahn. Archiv-Foto: Claus Hermann

(fcg) Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Horst Hund ermittelt die Behörde „von Amts wegen“, ob sich möglicherweise Verantwortliche der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Bei einem Probelauf der angeblich weltschnellsten Achterbahn hatte es einen technischen Defekt und infolgedessen eine kleine Explosion gegeben.

Die weitgehend landeseigene Nürburgring GmbH hatte nur von einem „lauten Knall“ gesprochen und zunächst mitgeteilt, es sei niemand verletzt worden. Wie sich dann herausstellte, mussten sich jedoch sieben Arbeiter, die zum Unfallzeitpunkt an der immer noch nicht fertiggestellten Baustelle tätig waren, in ärztliche Behandlung begeben. Sie litten unter Kopf- und Ohrenschmerzen sowie unter Gleichgewichts-Störungen.

Laut Oberstaatsanwalt Hund könnten die Arbeiter „trotz Absperrungen und anderer Schutzmaßnahmen durch den Schall verletzt worden sein“. Eine Strafanzeige liege nicht vor. Die Polizei ermittele und vernehme insbesondere die betroffenen Arbeiter. Zu berücksichtigen sei, „dass sich der Unfall während des Testbetriebs mit einer komplizierten Technologie ereignet hat, der unter Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt wurde".

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