Porsche-Unfall: Verjährung unterbrochen

(mr) Die Staatsanwaltschaft Trier hat die Verjährung des Verfahrens gegen einen unbekannten Porsche-Fahrer, der am 19. September 1998 auf der B 51 bei Olzheim einen Verkehrsunfall mit drei Toten verursachte, unterbrochen. Dies teilte am Morgen der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos mit. Kurz vor Ablauf der fünfjährigen Frist gingen auf Grund von Presseveröffentlichungen etwa 20 Hinweise ein, von denen zwei „zumindest ernst zu nehmen“ seien. Von einer heißen Spur könne indes nicht gesprochen werden.

(mr) Die Staatsanwaltschaft Trier hat die Verjährung des Verfahrens gegen einen unbekannten Porsche-Fahrer, der am 19. September 1998 auf der B 51 bei Olzheim einen Verkehrsunfall mit drei Toten verursachte, unterbrochen. Dies teilte am Morgen der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos mit. Kurz vor Ablauf der fünfjährigen Frist gingen auf Grund von Presseveröffentlichungen etwa 20 Hinweise ein, von denen zwei „zumindest ernst zu nehmen“ seien. Von einer heißen Spur könne indes nicht gesprochen werden.

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