Prozess: Krankenhaus statt Gefängnis

Trier · Ein 45-Jähriger aus Trier soll wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Das Urteil des Landgerichts Trier ist noch nicht rechtskräftig.

(red) Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat die Unterbringung des Beschuldigten angeordnet. Der Mann hatte im November 2007 mit einem Bekannten in dessen Wohnung Alkohol konsumiert. Dessen Annäherungsversuche hatte der Angeklagte laut Anklageschrift abgewiesen und schließlich unzählige Male brutal auf das Gesicht und den gesamten Körper des Opfers eingeschlagen. Der erlitt unter anderem einen Nasen- und Jochbeinbruch sowie einen Rippenbruch. Außerdem entwendete der Angeklagte 270 Euro Bargeld aus der Jacke des Opfers. Das Gericht sprach dem Täter verminderte Schuldfähigkeit zu.

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