Prüm: Stadtrat hebt Gewerbesteuersatz um vier Prozent an

Der Rat der Stadt Prüm hat den Gewerbesteuerhebesatz von 346 auf 350 Prozentpunkte erhöht. Die einstimmige Entscheidung greift ab dem Haushaltsjahr 2005. Die Stadt Prüm zählt zu den so genannten leistungsschwachen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz.

Diese können auf Antrag Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock erhalten, um damit den Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt abzufedern. Die betroffenen Gemeinden erhalten diese Bedarfszuweisungen, wenn ihre „Einnahmemöglichkeiten zur Erfüllung unabweisbarer Ausgabenverpflichtungen“ nicht ausreichen. Voraussetzung für den Erhalt von Bedarfszuweisung ist laut Innenministerium inzwischen ein Gewerbesteuerhebesatz von 350 Prozentpunkten. Da die Stadt Prüm auch künftig auf diese Unterstützung angewiesen ist, kam der Rat den Vorgaben nach.

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