Schloßheck: Enteignung als letztes Mittel für Lückenschluss

(mr) Der Beginn der Bauarbeiten zum Lückenschluss von Autobahnzubringer und Landesstraße 16 bei Schloßheck (Kreis Bitburg-Prüm) verzögert sich. Grund: Ein Enteignungsverfahren ist notwendig, um fehlende Flächen in den Besitz des Landes Rheinland-Pfalz zu bringen.

Einige Grundstücksbesitzer pochen darauf, Baulandpreise zu erzielen statt Ackerlandpreise, wie von den Behörden angeboten. Die mündliche Verhandlung ist am morgigen Dienstag in Prüm. Der Lückenschluss ist in erster Linie notwenig, um die Infrastruktur der Milch-Union Hocheifel sicher zu stellen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort