Sefferweich/Trier: Testphase für Plutoniumbatterie-Behälter genehmigt

Das Verwaltungsgericht in Trier hat die Errichtung eines mit Messgeräten ausgestatteten Behälters in der Nähe einer Windkraftanlage bei Sefferweich für zulässig erklärt. Die Kreisverwaltung hatte das Vorhaben nicht genehmigen wollen, weil in dem Behälter in Zukunft eine so genannte Plutonium-Batterie zur Energieerzeugung untergebracht werden soll.

Aus Sicht des Kreises dient der Behälter der Errichtung einer Atomenergie-Anlage. Das Gericht begründet sein gegenteiliges Urteil damit, dass der Behälter zunächst nur mit Messgeräten ausgestattet sein wird und keine unter die Strahlenschutzverordnung fallenden Materialien aufnehmen soll. Diese Testphase könne nicht untersagt werden, obwohl nach erfolgreichem Abschluss der Tests die Errichtung eines Containers für eine Plutonium-Batterie – also eine Art Mini-Atomkraftwerk – geplant sei, mit dem die Energieproduktion der Windkraftanlage stabilisiert werden soll.

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