Soldat wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Cochem/Büchel · Ein 30-jähriger Soldat ist vom Amtsgericht Cochem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Der Angeklagte Soldat im Rang eines Stabsunteroffiziers hatte nach den Feststellungen des Strafrichters beim Amtsgericht Cochem mit seinem Mercedes Sprinter auf dem Flugplatzgelände der Kaserne in Büchel am 23. Juli 2007 bei Dunkelheit gegen 23.30 Uhr die höchst zulässige Geschwindigkeit von 40 km/h um mindestens 15 km/h überschritten. Infolge dessen bemerkte er zwei sich auf Streife befindende Kameraden zu spät. Es kam zur Kollision. Einer der beiden Soldaten wurde tödlich verletzt. Der andere erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, welches weitestgehend folgenlos ausgeheilt ist. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro beantragt, die Verteidigung eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Bei der Höhe des Strafmaßes von 90 Tagessätzen zu je 40 Euro berücksichtigte das Gericht insbesondere auch die Einsicht des noch unbescholtenen Angeklagten in sein Fehlverhalten, das als Augenblicksversagen gewertet wurde. Das Urteil ist seitens der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten akzeptiert worden und rechtskräftig.

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