Speicher: Gemeinde hat Veto-Recht gegen Krematorium
Voraussetzung für den Betrieb eines Krematoriums im Industriegebiet Speicher ist die ausdrückliche Zustimmung durch die Ortsgemeinde. Das hat die Kreisverwaltung Bitburg-Prüm auf TV-Anfrage mitgeteilt. Unterdessen haben Gegner des Krematorium-Plans ein anonymes Flugblatt an Speicherer Haushalte verteilt, mit dem sie massiv Kritik üben.
25.08.2005
, 12:35 Uhr