Stadtwerke: Schlappe vorm Bundesgerichtshof
Trier/Karlsruhe · Schlappe für die Trierer Stadtwerke: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass sie die Preise für die Nutzung seines Stromnetzes durch andere Versorger senken muss. Die Stadtwerke hatten zusammen mit anderen Stromanbietern geklagt.
(wie) Strom könnte billiger werden. Das jedenfalls glauben Verbraucherschützer und Stromanbieter, die über kein eigenes Netz verfügen. Das gestrige BGH-Urteil stärkt den Wettbewerb auf dem Strommarkt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass Versorger mit eigenen Stromnetz für dessen Nutzung durch andere Anbieter keine höheren Gebühren verlangen darf. Geklagt hatten unter anderem die Trierer Stadtwerke (SWT).
2006 hatte ihnen das Mainzer Wirtschaftsministerium höhere Durchleitungsgebühren untersagt. Nach Ansicht eines SWT-Sprechers habe das Urteil keine Auswirkungen auf die Kunden. Neben den Trierer hatten auch die Stadtwerke Speyer, Neustadt an der Weinstraße, Ingelheim und Heidesheim sowie der Energieriese Vattenfall gegen die Kürzung der Entgelte geklagt.