Steuer-Erklärung: Was Autofahrer jetzt tun sollten

Deutschlands Pendler dürfen hoffen: Sie können auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2007 die Pauschale für Fahrten zur Arbeit nun doch vom ersten Kilometer an als Freibetrag eintragen lassen, zumindest vorerst. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Kürzung der Pauschale rechtens war.

Berlin/Trier. (hw/dpa) Zu Beginn des Jahres hat die Bundesregierung die Pendlerpauschale gekürzt: Sie sollte nur noch vom 21. Kilometer an bei der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeit steuerlich absetzbar sein. An dieser Regelung hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) ernsthafte Zweifel geäußert. Der Fiskus zieht nun Konsequenzen aus dem Beschluss."Bei den Finanzämtern wird das unbürokratisch gehandhabt", sagt Jost Löns, Sprecher beim Finanzamt Trier. Im Prinzip muss ein Antragsteller nur eine vorgefertigte Erklärung zur Kenntnis nehmen und abzeichnen. Diese liege als besonderer Service bei den Finanzämtern schon vor. Und auch wer erst mit der Einkommenssteuer 2007 im kommenden Jahr seine Ansprüche anmeldet, kann nichts verlieren.

Offiziell klingt das komplizierter: Bis das Bundesverfassungsgericht endgültig über die umstrittene Neuregelung entscheidet, werden die Einkommensteuer-Bescheide von 2007 "von Amts wegen für vorläufig erklärt". Der Steuerfall bleibt bis zu einem Urteil in Karlsruhe "offen". Damit solle Bürokratie vermieden werden, hieß es. Eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes wird nächstes Jahr erwartet. Das Bundesfinanzministerium sowie einige Steuer-Experten hatten allerdings vor übertriebenen Hoffnungen gewarnt. Daher besteht für Arbeitnehmer, die rückwirkend den alten, ungekürzten Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2007 eintragen lassen, ein finanzielles Risiko: Sollten die Verfassungsrichter die Neuregelung bestätigen, müssten diese Bürger entsprechend Steuern nachzahlen. Hintergrund für die Zuversicht des Finanzministeriums ist auch, dass drei von fünf Finanzgerichten entschieden haben, es sei verfassungskonform, die Fahrtkosten nicht mehr als Werbungskosten anzusehen und nur noch in Härtefällen ab 20 Kilometern Pendlern unter die Arme zu greifen. Für Fahrten vom 20. Kilometer an kann bereits nach geltendem Recht ein Freibetrag eingetragen werden. Darüber gibt es keinen Streit. Bisher hatten Finanzämter bundesweit nur die gekürzte Pauschale als Freibetrag akzeptiert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort