Steuerskandal: Noch Ruhe in Luxemburg

Das Topthema im TV: Während in Liechtenstein die Wellen in der Finanzwelt hochschlagen, herrscht am Bankenplatz Luxemburg noch Ruhe und Gelassenheit. Bei Kontrollen an der Grenze wurden gestern zwar Steuersünder mit „Schwarzgeld-Belegen“ in Höhe von mehr als 300.000 Euro ertappt. Doch der Zoll sagt: „Das ist ganz normales Tagesgeschäft.“

(hw) Die deutsche Zollfahndung hat an der deutsch-schweizerischen Grenze mächtig zu tun. Aufgeschreckt durch den Fahndungserfolg gegen Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel fürchten zahlreiche Steuerhinterzieher um ihre „heimlichen“ Anlagen. Wer an der Grenze mit mehr als 10.000 Euro Bargeld erwischt wird, muss die Herkunft seines Vermögens gegenüber den Fahndern erklären. In der Nähe zu Luxemburg könnte man also einen ähnlich hohen und hektischen Grenzverkehr vermuten.

Doch die Mobile Kontrollguppe des Zolls winkt ab: „Es gibt hier in der Region im Vergleich zum süddeutschen Raum bisher keine Auffälligkeiten“, erklärt Zoll-Sprecherin Sylke Zabel dem TV auf Anfrage. Es gebe keine verstärkten Kontrollen. Die Fahndungen des Zolls richten sich in erster Linie gegen illegale Geldtransfers aus dem kriminellen und terorristischen Bereich.

Doch ganz nebenbei gehen den Fahndern auch ständig Steuersünder in Netz, die Schwarzgeld über die nahe Grenze bringen. Im vergangenen Jahr führten die Fahndungen der Bitburger Beamten zu Bußgeldern von insgesamt 200.000 Euro. Im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens werden die Erkenntnisse aber auch an die Steuerfahnder des Finanzamtes gemeldet.

Mögliche Dimensionen von Steuerhinterziehungen auch in der Region zeigen die Ermittlungen von 1998. Damals konnten deutsche Steuerfahnder Geldtransfers vor allem ins benachbarte Luxemburg nachweisen. „Allein in der Region Trier waren es 3200 Fälle, die dem Staat Mehreinnahmen von 57 Millionen Euro einbrachten“, sagt der Trierer Finanzamts-Chef Jürgen Kentenich. Die Ermittlungen zogen sich bis 2003. 1500 Steuersünder haben sich damals selbst angezeigt, um einer Bestrafung zu entgehen. „Nur bei einer Selbstanzeige entfallen im deutschen Recht Strafen, obwohl eine Tat bereits begangen ist“, erklärt der Finanzamts-Chef: „Selbstverständlich gilt das nur, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde und es noch keine Ermittlung gibt.“ Die Höhe der Steuerhinterziehung spielt dabei keine Rolle.

Unterdessen hat das Fürstentum Liechtenstein in der Steueraffäre die Bundesregierung und deutsche Fahnder attackiert. Staatsoberhaupt, Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, sprach von einer Kampagne.

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