Strafbefehl wegen Löschung von Firmendaten beantragt

Daun/Trier · Ein 29-jähriger Mann soll im Frühjahr dieses Jahres nach dem Ausscheiden aus seiner ehemaligen Firma eine größere Menge firmenwichtiger Daten gelöscht haben. Weil dabei ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstanden ist, hat die Staatsanwaltschaft Trier einen Strafbefehl beantragt.

(red/cmk) Der Diplom-Informatiker hat sich laut Staatsanwaltschaft Zugriff auf den Hauptrechner der im Raum Daun ansässigen Firma verschafft, indem er die Zugangsdaten verwendete, die er als Mitarbeiter der Firma erhalten hatte. Weil er verärgert über seinen ehemaligen Arbeitgeber gewesen sei, von dem er sich ungerecht behandelt gefühlt habe, habe er die Daten und Programme gelöscht.

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Trier hatte sich zunächst gegen Unbekannt gerichtet. Sie konnte den mutmaßlichen Täter ermitteln, weil sie seine IP-Adresse zurückverfolgen konnte. Während einer Wohnungsdurchsuchung bei ihm habe der Mann seine Tat gestanden.

Die Staatsanwaltschaft konnte einen Teil-Ausgleich zwischen der Firma und dem mutmaßlichen Täter initiieren. Deshalb hat sie beim Amtsgericht Daun beantragt, einen Strafbefehl gegen ihn zu erlassen. Sollte der Diplom-Informatiker keinen Einspruch einlegen, gilt dieser Strafbefehl als rechtskräftiges Urteil. Ein Gerichtsprozess bliebe dem Unternehmen und dem 29-Jährigen dann erspart.

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