Temmels/Tawern: Golfpark: Die SGD Nord soll einschreiten

Auch bei der jüngsten Sitzung des Planungsverbands Golfpark ist es am Dienstagabend, 29. Januar, zu keiner Einigung bezüglich der Offenlage eines Bebauungsplans gekommen. Der Streitpunkt bleibt die Ferienhausbebauung (der TV berichtete).

(api) Die Temmelser Ratsmehrheit hat sich bislang dafür ausgesprochen, dass 50 Prozent der Bebauung auf dem Fellericher Plateau aus Ferienhäusern besteht, Tawerns Mehrheit ist dagegen und favorisiert die Bebauung mit Dauer-Wohneinheiten.

Trotz dieser Uneinigkeit beteuern beide Gemeinden, an dem Projekt Golfpark weiterarbeiten zu wollen. Doch ein Weiterkommen scheint schwierig. Nun will Josef Weirich, Verbandsvorsteher und Ortsbürgermeister von Tawern, den Paragraphen 205 des Baugesetzbuchs anwenden. Dort heißt es: "Kommt eine Einigung über die Satzung oder über den Plan unter den Mitgliedern [des Planungsverbandes, Anmerkung der Redaktion] nicht zustande, stellt die zuständige Landesbehörde eine Satzung oder einen Plan auf und legt sie dem Planungsverband zur Beschlussfassung vor. Einigen sich die Mitglieder über diese Satzung oder diesen Plan nicht, setzt die Landesregierung die Satzung oder den Plan fest."

Im konkreten Fall soll also zunächst die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord eingreifen - so beantragt es Weirich. "Ob es die SGD Nord auch macht, sei dahingestellt." Über diesen Antrag wurde im Planungsverband nicht abgestimmt. Weirich könne ihn auch so einreichen, sagt der Tawerner.

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