Thalfang-Bäsch: Beide blechen, wenn‘s kracht

In der Ortschaft Bäsch gilt rechts vor links. Das zumindest ist an den Schildern am Ortseingang zu lesen. Doch wer an dort in einen Unfall verwickelt ist, kann nicht davon ausgehen, seinen Schaden komplett ersetzt zu bekommen, egal, ob er von rechts oder von links kommt.

Das Oberlandesgericht entschied in einem Fall, dass ein Autofahrer trotz Vorfahrt wegen der unklaren Verkehrssituation mithaften musste. Die Richter empfehlen, dass die Straßenverkehrsordnung angepasst wird.

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