Totschlagsprozess wird nicht neu aufgerollt

Trier · „Zwölf Jahre Gefängnis“ - dieses Totschlagsurteil gegen eine zuletzt in der Nähe von Bitburg lebende 59-jährige Frau ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf eine Revision der Frau gegen das sieben Monate alte Urteil des Trierer Landgerichts.

Totschlagsprozess wird nicht neu aufgerollt
Foto: Friedemann Vetter

(sey)
Die 59-Jährige und ihre 43 Jahre alte Tochter waren Mitte April in einem spektakulären Prozess wegen der neun Jahre zurückliegenden Tötung des Ehemannes und Vaters zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Das Verbrechen an dem 61-Jährigen war überhaupt nur bekannt geworden, weil sich die Tochter nach Jahren des Schweigens der Polizei offenbart hatte. Während sie ein Geständnis ablegte, leugnete ihre Mutter die Tat. Die Tochter hatte die zehnjährige Haftstrafe akzeptiert, die Mutter hatte Revision eingelegt.

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