Traben-Trarbach: Keine Bestattung im Naturschutzgebiet?

(sim) Nach dem VG-Rat hat sich jetzt auch der Stadtrat Traben-Trarbach mit der geplanten Ausweisung eines Naturschutzgebietes befasst. Fazit: Keiner weiß so richtig, was auf Kommunen und private Grundstücksbesitzer zukommt, man befürchtet aber erhebliche Einschränkungen.

(sim) Nach dem VG-Rat hat sich jetzt auch der Stadtrat Traben-Trarbach mit der geplanten Ausweisung eines Naturschutzgebietes befasst. Fazit: Keiner weiß so richtig, was auf Kommunen und private Grundstücksbesitzer zukommt, man befürchtet aber erhebliche Einschränkungen.

Welche Unsicherheit und Befürchtungen derzeit in dieser Frage bestehen, bewies der Einwand von Edwin Gesser, CDU-Fraktion und Ortsvorsteher in Kautenbach: Liegt der Kautenbacher Friedhof auch in dem Naturschutzgebiet und dürfen dann dort überhaupt noch Bestattungen stattfinden, wollte er wissen. Den ersten Teil der Frage konnte VG-Chef Ulrich K. Weisgerber beantworten: „Ja, der Kautenbacher Friedhof liegt in dem vorgesehenen Gebiet, was das genau im Falle des Friedhofs bedeutet, kann ich bislang aber nicht sagen.“ Ob man denn in solchen Gebieten noch Pilze sammeln darf, fragte ein anderes Ratsmitglied. Die Antwort Weisgerbers: „Nein.“ Weisgerber verweist auf den Entwurf einer Rechtsverordnung, in dem die zahlreichen Verbote und Genehmigungsvorbehalte aufgelistet sind. Darin heißt es unter anderem: Es ist verboten, das Naturschutzgebiet außerhalb der Wege zu betreten.

Weisgerber drängt darauf, so schnell und so detailliert wie möglich Argumente zu sammeln, die gegen diese vom Gesetzgeber vorgesehenen drastischen Einschränkungen sprechen. Unter anderem befürchtet er auch erhebliche Schwierigkeiten bei der Ausweisung von Baugebieten. Werde der Entwurf Gesetz, habe dies schwerwiegende Auswirkungen auf die nachfolgenden Generationen.

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