Traben-Trarbach : Land contra Verbandsgemeinde

Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach hat in einem Rechtsstreit gegen das Land Rheinland-Pfalz gesiegt. Das Land hat vorerst keinen Anspruch auf Rückzahlung des Zuschusses für die Erweiterung und Modernisierung der Moseltherme. Das Land ist aufgrund vertraglicher Absprachen derzeit daran gehindert, einen gegenüber der VG Traben-Trarbach bestehenden Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht bewilligter Fördermittel für den Bau der gewerblich betriebenen Gastronomie in der Moseltherme geltend zu machen. Dies ist einem Urteil der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 1 K 973/03.TR) zu entnehmen.

Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach hat in einem Rechtsstreit gegen das Land Rheinland-Pfalz gesiegt. Das Land hat vorerst keinen Anspruch auf Rückzahlung des Zuschusses für die Erweiterung und Modernisierung der Moseltherme. Das Land ist aufgrund vertraglicher Absprachen derzeit daran gehindert, einen gegenüber der VG Traben-Trarbach bestehenden Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht bewilligter Fördermittel für den Bau der gewerblich betriebenen Gastronomie in der Moseltherme geltend zu machen. Dies ist einem Urteil der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 1 K 973/03.TR) zu entnehmen.

Der Entscheidung lag die Klage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gegen einen Rückforderungsbescheid des beklagten Landes zugrunde, mit dem zu Unrecht gezahlte Fördermittel für den Bau der Cafeteria im Hallen-Freibad in Höhe von rund 170 000 Mark zurückverlangt worden sind. Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hatte im August 2000 festgestellt, dass die für die Modernisierung der Moseltherme Traben-Trarbach vom Wirtschaftsministerium bewilligten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 2 250 000 Mark unter anderem deshalb zu hoch ausgefallen seien, weil diese auch für den gewerblich betriebenen und damit nicht förderungsfähigen Gastronomiebereich bewilligt worden seien.

Daraufhin schlossen die Beteiligten im März 2002 einen Vertrag, in dem sie sich unter anderem darauf einigten, dass das beklagte Land sämtliche Bewilligungsbescheide widerrufe und einen neuen Zuwendungsbescheid für das Projekt Moseltherme Traben-Trarbach erlasse. Nach Auffassung des beklagten Landes habe diese vertragliche Regelung nicht die zweckwidrig verwendeten Zuschüsse für den Bau der gewerblichen Gastronomie, sondern nur die an den Generalunternehmer, den Bauleiter und den Baubetreuer zu viel gezahlten Beträge erfassen sollen.Dieser Auffassung schlossen die Richter der 1. Kammer sich nicht an.

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