Traben-Trarbach: Stadtratswahl ist ungültig

(sim) Jetzt ist es amtlich: Die Wahl zum Stadtrat Traben-Trarbach ist ungültig. Das hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Kommunalaufsichtsbehörde heute entschieden. Gleichzeitig hat sie eine Wiederholung der Wahl angeordnet. Die Kommunalaufsicht schreibt in ihrer Entscheidung, die in Kürze öffentlich bekannt gemacht wird, dass gegen die Gültigkeit der Wahl Einsprüche eingegangen waren. Zwei lagen in Wittlich vor,ein dritter wurde nach TV-Informationen vorher wieder zurückgezogen. In den zulässigen Einsprüchen sei, so die Kreisverwaltung, zutreffend beanstandet worden, dass entgegem dem Wahlvorschlag der FDP auf dem Stimmzettel der Bewerber Rainer Göbel nicht und der Bewerber Henning Immich doppelt benannt worden sei. Dies sei ein erheblicher Verstoß gegen die Wahlvorschriften, heißt es in der Begründung. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass der Bewerber Göbel bei einer Brücksichtigung auf dem Stimmzettel genügend Stimmen für die Erlangung eines Stadtratsmandats hätte erhalten können.

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