Traben-Trarbach: VG-Rat sieht Ausweisung von Naturschutzgebieten kritisch

Der VG-Rat Traben-Trarbach sieht die geplante Ausweisung von Naturschutzgebieten in Teilen der Verbandsgemeinde sehr kritisch.Man befürchtet erhebliche Einschränkungen. Der Rat muss sich mit dem Thema befassen, weil die EU die Unterschutzstellung von FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) fordert. Das Land hat nunmehr per Rechtsverordnung vom 20. Dezember 2002 „die Wälder zwischen Wittlich und Cochem" als Vogelschutzgebiet einstweilig sichergestellt. In der VG-Traben-Trarbach sind Flächen, zumeist Wald, in den Orten Enkirch, Starkenburg, Irmenach, Lötzbeuren und Traben-Trarbach betroffen.

Der VG-Rat Traben-Trarbach sieht die geplante Ausweisung von Naturschutzgebieten in Teilen der Verbandsgemeinde sehr kritisch.Man befürchtet erhebliche Einschränkungen. Der Rat muss sich mit dem Thema befassen, weil die EU die Unterschutzstellung von FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) fordert. Das Land hat nunmehr per Rechtsverordnung vom 20. Dezember 2002 „die Wälder zwischen Wittlich und Cochem" als Vogelschutzgebiet einstweilig sichergestellt. In der VG-Traben-Trarbach sind Flächen, zumeist Wald, in den Orten Enkirch, Starkenburg, Irmenach, Lötzbeuren und Traben-Trarbach betroffen.

Die Einschränkungen, die in solchen Schutzgebieten zu beachten sind, sind in einem umfangreichen Katalog detailliert aufgelistet. Unter anderem dürfen dort keine Wege neu gebaut oder ausgebaut werden, Pflanzen dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden, das Gebiet darf außerhalb der Wege nicht betreten werden, Hunde dürfe nicht unangeleint umherlaufen, wer Bäume absägt, muss eine Genehmigung einholen. Insgesamt umfasst der Katalog zwölf Verbote und ebenso viele eingeschränkte Tätigkeiten für die eine Genehmigung erforderlich ist. Darunter sind auch einige skurril anmutende Bestimmungen, wie zum Beispiel das Verbot, die Laute wildlebender Tiere nachzuahmen oder sie gar mit einem Tonbandgerät aufzunehmen.

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