Traben-Trarbach vertagt Verkehrsregelung in Brückenstraße

Traben-Trarbach · Die unendliche Geschichte „Verkehrsregelung in der Brückenstraße Trarbach“ geht weiter. Der Stadtrat hat sich gestern Abend auf Antrag der SPD-Fraktion erneut damit befasst. Der Beschluss: Das Thema wird vertagt. Man will zunächst das Ergebnis eines Einzelhandelskonzepts abwarten.

 ORT: Traben-Trarbach *** Durchfahrtstraße statt Fußgängerzone: An der Verkehrsregelung in der Brückenstraße hat sich immer noch nichts geändert. TV-Foto: Winfried Simon ***

ORT: Traben-Trarbach *** Durchfahrtstraße statt Fußgängerzone: An der Verkehrsregelung in der Brückenstraße hat sich immer noch nichts geändert. TV-Foto: Winfried Simon ***

Foto: Winfried Simon (sim) ("TV-Upload Simon"

(sim) Auch im kommenden Jahr wird voraussichtlich die bestehende Verkehrsregelung in der Brückenstraße Trarbach gelten. Das heißt: Durch die kleine Einkaufs- und Gastronomiestraße darf der Verkehr rollen, nur nicht an Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober.

Die SPD-Fraktion, die sich stets für eine Fußgängerzone während der Fremdenverkehrssaison ausgesprochen hatte, machte erneut einen Vorstoß. SPD-Sprecher Hajo Weinmann: „Die Brückenstraße ist die Straße in Traben-Trarbach, die ohne störenden Straßenverkehr zum Einkaufen oder zum Verweilen in einem gastronomischen Betrieb einlädt." Der Vorschlag der SPD: Während der touristischen Zeit ab Ostern bis zum 1. November müsse die Brückenstraße von 11 bis 18 Uhr für den Verkehr geschlossen werden. Eine Einfahrerlaubnis sollten Einsatz- und Lieferfahrzeuge erhalten.

Bereits im Haushalts- und Finanzausschuss hatte der SPD-Vorschlag keine Mehrheit gefunden. Entsprechend fiel auch die Entscheidung nun im Stadtrat aus. Einstimmig beschloss der Rat zunächst das Ergebnis eines von der Verbandsgemeinde in Auftrag gegebenes Einzelhandelskonzept abzuwarten, um danach über die Verkehrsregelung in der Brückenstraße erneut zu beraten. Nach Angaben von VG-Chef Ulrich K. Weisgerber könnte das Gutachten im April/Mai kommenden Jahres vorliegen.

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