Trier: Anwohner darf Straße nicht per Video überwachen

Der Anwohner der Trierer Helenenstraße darf den Parkraum vor seinem Haus nicht per Video überwachen. Das hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im privaten Raum, jetzt entschieden.

Der Mann hatte in den vergangenen Jahren die Videoaufzeichnungen laut eigener Aussage dazu benutzt, um Falschparker beim Ordnungsamt anzuzeigen (der TV berichtete mehrfach). Ob das Vorgehen des Ordnungsamtes im Nachhinein zu beurteilen ist, wird derzeit noch von ADD und dem Landesdatenschutzbeauftragten geprüft.

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