Trier: Bewährung mit „Fußangeln" für 44-Jährigen

(f.k.) Das Landgericht hat heute den 44-jährigen Kurt. S. aus Trier zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem wurde die Einweisung in die Psychiatrie angeordnet. Allerdings setzte das Gericht Strafe und Einweisung auf die Dauer von vier Jahren zur Bewährung aus. Der Angeklagte hatte am 9. Juli 2002 in den Hunsrück-Gemeinden Kempfeld und Büdlich mit seinem PKW absichtlich vier andere Autos gerammt und schwer demoliert. Es entstand Sachschaden von rund 10 000 Euro. Als Motiv nannte er einen Erbschaftsstreit (TV vom 28. Juli). Die psychiatrischen Sachverständigen, die den 44-Jährigen untersucht hatten, sprachen von einer „schizotypischen Störung", unter der dieser Angeklagte leide. Vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts stand nun eine Einweisung des Angeklagten in die geschlossene Psychiatrie zur Debatte. Stellt Kurt S. eine Gefahr für die Allgemeinheit dar oder nicht? Dies war die entscheidende Frage. Das Gericht löste den Fall über mehrere Ebenen: Die sechs Monaten Haft und auch die dauerhafte Einweisung in die geschlossene Psychiatrie wurden auf Bewährung ausgesetzt - allerdings mit einem dichten Netz an Auflagen. Zu nennen sind: Aufsicht eines Bewährungshelfers, eine zeitlich begrenzte stationäre psychotherapeutische Behandlung in einer Fachklink und später wöchentliche ambulante Therapiesitzungen. Außerdem muss sich Kurt S. um eine Arbeitsstelle bemühen und entsprechende Nachweise führen.

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