Trier: Dreieinhalb Jahre Haft für Drogenanbau

Im Bitburger Cannabisplantagen-Fall sind die beiden Angeklagten am Donnerstag vor dem Landgericht Trier zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

(red) Im Bitburger Cannabisplantagen-Fall sind die beiden Angeklagten am Donnerstag vor dem Landgericht Trier zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht befand das Ehepaar aus der Nähe von Aachen des gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen sowie der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in einem weiteren Fall für schuldig. Die Eheleute hatten die beiden Flugzeughangar auf dem Bitburger Flugplatz angemietet und die 10 000 Cannabis-Pflanzen im Auftrag eines niederländischen Hintermannes „gepflegt“. Kurz vor der Ernte war die Drogenplantage entdeckt worden.

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