Trier: Fahrradclub kritisiert Polizei und Stadtverwaltung

(woc) Auf welchen rot markierten Wegen in Trier das Radfahren erlaubt ist und auf welchen nicht, darüber sind sich der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC), die Trierer Polizei und die Stadtverwaltung uneins. Ein Bußgeldbescheid der Polizei sei einer Trierer Radfahrerin zu unrecht zugestellt worden, behauptet der ADFC.

Bei dem rot markierten Weg entlang der Straße "In der Weberbach" handele es sich nämlich nicht, wie Polizei und Stadtverwaltung behaupten, um einen Gehweg, sondern um einen "anderen Radweg". Das Radfahren sei dort nicht verboten, sondern erlaubt.

Die Stadtverwaltung hält dagegen: Anders als in der Weberbach müssten so genannte "andere Radwege" baulich vom Gehweg getrennt sein. Ebenso müsste ein "Fahrradsymbol oder die Darstellung des Fahrradverkehrszeichens auf die Oberfläche gepinselt" sein.

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