Trier: Freispruch für Greinert nach Mammut-Prozess
Das Landgericht hat im sogenannten Falschaussage-Prozess den Trierer Rechtsanwalt Paul Greinert freigesprochen. Einziger Wermutstropfen für den 76-Jährigen: Wegen Beleidigung eines Richters muss der Anwalt 4500 Euro Geldstrafe zahlen.
Trier. (sey) Am Ende der knapp einstündigen Urteilsverkündung durch den Vorsitzenden Richter Armin Hardt ist dem Angeklagten die Erleichterung anzumerken. Es ist optimal gelaufen, freut sich der Trierer Rechtsanwalt Paul Greinert, ich habe keinen Grund, mich zu beschweren.
Ein paar Meter entfernt stehen die beiden Staatsanwälte und schauen etwas weniger erfreut drein. Kaum verwunderlich: Volker Bewernick und Jörn Patzak hatten für den Angeklagten eine achtmonatige Bewährungsstrafe gefordert wegen Beihilfe zur uneidlichen Falschaussage. Greinert, so die Ankläger, soll in einem anderen Prozess eine Falschaussage mit einem Zeugen abgesprochen haben. Ein Vorwurf, den der 76-jährige Anwalt stets als an den Haaren herbeigezogen zurückgewiesen hat.
Zwar ist am Ende des fünfmonatigen Prozesses auch der Vorsitzende Richter Armin Hardt der Überzeugung, dass Greinert Kenntnis von der Falschaussage hatte. Aber für eine Verurteilung des Anwalts reiche das nicht aus. Dafür hätte Greinert die Aussage schon aktiv mit dem Zeugen abklären müssen. Hardts Urteil: Freispruch in den beiden Haupt-Anklagepunkten.
Für Greinert sprach insbesondere die Unglaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen. Der Kölner hat mehr als 30 Vorstrafen, saß 20 Jahre seines Lebens hinter Gittern, davon mehrmals wegen Betrügereien. Ein Gutachter bescheinigte ihm einst, eine gestörte Persönlichkeit zu sein, der seine Intelligenz einsetzt, um Menschen zu manipulieren. Auf so einen Sumpf kann man nur in ganz bestimmten Fällen bauen, sagt der Vorsitzende Richter. Eine verbale Ohrfeige in Richtung der beiden Staatsanwälte, die die Aussagen des notorischen Betrügers zur Grundlage ihrer Anklage gemacht hatten.
Eine Ohrfeige bekommt aber auch der Angeklagte. Wegen Beleidigung verurteilt das Gericht den 76-jährigen Rechtsanwalt zu 4500 Euro Geldstrafe. Greinert hatte einen inzwischen verstorbenen Richter unter anderem als faul und unfähig bezeichnet. Eine beleidigende und herabwürdigende Äußerung, meint der Vorsitzende und kommentiert schließlich sein eigenes Urteil: Damit können beide Seiten leben. Ob das so ist, wird sich zeigen. Nach der Urteilsverkündung sagten weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung, ob sie Revision einlegen.
Weitere Informationen über den Prozess finden Sie hier: www.volksfreund.de/1496326