Trier: Geiselnehmer zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

(red) Ein 28-Jähriger aus Trier ist am Dienstagnachmittag von der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier wegen Geiselnahme in Tateinheit mit Vergewaltigung, sowie Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Körperverletzung und wegen Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte im Februar seine damalige Lebensgefährtin am Verlassen der gemeinsamen Wohnung gehindert. Zudem zwang er sie gewaltsam und durch Drohungen, sie und ihre Eltern zu töten, dazu, bei ihm zu bleiben und vergewaltigte die Frau. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat noch im Sitzungssaal angekündigt, Revision einzulegen.

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