Trier: Grundschulbezirke werden nur auf Antrag überwunden - Kritik von Eltern und Schulen

Anders als beispielsweise für Gymnasien und Realschulen gibt es bei Grundschulen keine Wahlfreiheit. Grundsätzlich müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Es sei denn, die Eltern beantragen den Besuch einer anderen Grundschule - mitunter mit vorgeschobenen Gründen. Eltern und manche Schulleiter fragen sich jedoch, wem die vom Kultusministerium geforderten Qualitätsprogramme und Profile dienen, die die Grundschulen seit dem Sommer des letzten Jahres erstellen sollen, wenn es keine Wahlfreiheit gibt.

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