Trier: Haftstrafen für Tankstellenräuber

Wegen eines Überfalls auf eine Tankstelle und einen Einbruch in einen Friseursalon sind am Mittwoch zwei Männer vom Landgericht Trier zu fünfeinhalb bzw. drei Jahren Haft verurteilt worden.

Wegen eines Überfalls auf eine Tankstelle in Trier im Juli 2005 und eines Einbruchs in einen Friseursalon in Schweich sind am Mittwoch zwei Männer vom Landgericht Trier zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein 25-Jähriger aus Reiskirchen wurde von der 1. Großen Strafkammer wegen schwerer räubierischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Haftbefehl wurde wegen Fluchtgefhar aufrechterhalten. Ein 32-Jähriger aus Kenn wurde wegen räuberischer Erpressung und Beihilfe zum Diebstahl unter Einbeziehung eines anderen Urteils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Der gegen ihn gerichtete Haftbefehl wurde aufgehoben. Das Urteil ist rechtskräftig.

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