Trier: Jugendlicher Erpresser verurteilt

Wegen schwerer räuberischer Erpressung hat die 1. Große Jugendkammer unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Gabelmann heute einen 20-jährigen Trierer verurteilt. Die Strafe: drei Jahre und 9 Monate.

Diese so genannte Einheitsjugendstrafe des Angeklagten wurde unter Berücksichtigung einer früheren Verurteilung(Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten) verhängt. Der 20-Jährige hat im Oktober versucht, einen Radfahrer auszurauben. Ein Komplize hatte auf der Pfalzeler Eisenbahnbrücke einen vorbeikommenden Radfahrer unter Vorhalten einer Softair-Pistole aufgefordert anzuhalten, um ihn auszurauben. Der Radfahrer konnte jedoch fliehen. Eine gute Stunde später startete der Komplize einen weiteren Versuch: Im Beisein des Verurteilten überfiel er auf dem Moselradweg in Höhe der Unterführung am Martinskloster einen Fußgänger und zwang diesen unter Vorhalten der Waffe zur Herausgabe von Geld und Wertgegenständen. Dabei erbeutete er einen MP3-Player.

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