Trier: Justizminister gegen Verschärfung des Jugendstrafrechts

Für ausreichend hält der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger das geltende Jugendstrafrecht. Forderungen nach Strafverschärfungen erteilte er bei einer Tagung in Trier eine Absage.

"Die vorhandenen Sanktionsmöglichkeiten, die wir im Jugendstrafrecht haben, sind ausreichend und sinnvoll. Es kommt darauf an, diese Möglichkeiten und Handlungsspielräume zügig und individuell auf den einzelnen Fall abgestimmt auszuschöpfen", erklärte Bamberger. Der Minister sprach in Trier bei einer Studientagung der Katholischen Akademie zum Thema Kinder- und Jugendkriminalität. Er verwies unter anderem auch auf das Ergebnis der jüngsten Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags, die sich dem Thema gewidmet hatte: "Auch die Mehrheit der Experten waren sich einig, dass Gesetzesverschärfungen im Bereich des Jugendstrafrechts nicht nur keinen Vorteil bringen, sondern sich sogar kontraproduktiv auswirken würden", so Bamberger.

Die Delinquenz von jungen Menschen sei ein ernstes Thema, dem man sich mit aller Entschiedenheit widmen müsse. Dennoch sei es falsch, davon zu sprechen, 'die Jugend' sei kriminell. "Dies wird durch die Zahlen nicht belegt", so Bamberger. Es sei fatal, unter dem Eindruck der erschreckenden Bilder brutaler Einzeltaten mit den Sorgen der Menschen in die eine wie in die andere Richtung zu spielen. "Es ist im Rahmen der jüngsten Diskussionen um das Jugendstrafrecht deutlich geworden, dass mit gesetzgeberischem Aktionismus nichts gewonnen wird. Eine konsequent am Erziehungsgedankten ausgerichtete Reaktion, die möglichst frühzeitig erfolgt, klare Grenzen aufzeigt und gleichzeitig Chancen für die Zukunft eröffnet, dient sowohl der Prävention als auch dem Opferschutz dient. Die Grundlagen hierfür sind vorhanden", führte Bamberger aus.

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