Trier: Keine Windränder im Stadtgebiet

(red) Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat die Klage einerWindenergiefirma abgewiesen, die im Trierer Stadtgebiet zweiRotoranlagen bauen wollte. Als Standort war eine Fläche beiTarforst vorgesehen.Für diesen Standort ist jedoch einFlächennutzungplan in Bearbeitung, der für die Zukunft eineWindkraftnutzung ausschließen wird.

Zur Sicherung dieser nochnicht abgeschlossenen Planung hatte die Stadt Trier eineVeränderungssperre beschlossen, nach der die Errichtung vonWindkraftanlagen unzulässig ist. Nach Auffassung der Richterstehe der zukünftige Flächennutzungsplan der beabsichtigtenWindkraftnutzung entgegen. Das Planungsverfahren habeberücksichtigt werden können, obwohl es zum Zeitpunkt dermündlichen Verhandlung noch nicht abgeschlossen gewesen sei. Eshabe sich jedoch schon in einer fortgeschrittenen und konkretenPhase befunden. Dieser zukünftige Flächennutzungsplan sehe keineFlächen zur Windkraftnutzung vor - vielmehr sei beabsichtigt, derLandschaftspflege und der Naherholung den Vorrang einzuräumen.Auch wolle man Rücksicht auf die benachbarte Wohnbebauung nehmen.Diese Überlegungen - so das VG Trier - seien nicht zubeanstanden, auch wenn danach Windenergieanlagen im gesamtenStadtgebiet ausgeschlossen seien. ( Az: 5 K 598/02.TR)

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