Trier: Keine uneingeschränkte Baugenehmigung für „Trümmergrundstück“-Projekt

(rm.) Der vom Trierer Investor Trihaus GmbH geplante Gebäudekomplex auf der als „Trümmergrundstück“ bekannten Baulücke zwischen Neustraße und Viehmarkt fügt sich zum Viehmarkt hin nicht in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Dem Investor steht damit kein Anspruch auf Erteilung der von ihm beantragen uneingeschränkten Bebauungsgenehmigung für das geplante Vorhaben durch die Stadt zu. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier nach erfolgter Beweiserhebung vor Ort entschieden. Der Investor will die Baulücke am Viehmarkt mit einem siebengeschossigen Wohn- und Geschäftshaus schließen, das nach Einschätzung der Stadt entschieden zu hoch ausfiele und deshalb nicht in die Umgebungsbebauung einfüge. Dem beantragten Bauvorentscheid hatte sie deshalb nur eingeschränkt entsprochen und einen Kompromiss (Verzicht auf ein Stockwerk) abgelehnt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantraget werden.

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