Trier-Land: „Krawattenzwang" für Hunde gelockert

Hunde dürfen nun in der VG Trier-Land außerhalb geschlossener Ortslagen frei herumlaufen. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde dementsprechend geändert.

Die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2005 bis 2009 war Schwerpunktthema in der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Trier-Land. Geändert wurde außerdem eine Rechtsverordnung zum Leinenzwang für Hunde auf öffentlichen Straßen und Anlagen. Bisher galt die Regel, dass Hunde in der Verbandgemeinde Trier-Land überall und jederzeit an der Leine zu führen seien. Nachdem das Amtsgericht Trier im Streit um ein Bußgeldverfahren diesen Passus der Gefahrenabwehrverordnung als unverhältnismäßig abgelehnt hatte, wurde nun für Bello der "Krawattenzwang" leicht gelockert: Nach der geänderten Verordnung dürfen die Vierbein nun außerhalb geschlossener Ortslagen frei herumlaufen. Anzuleinen sind die dort nur, wenn sich eine fremde Person nähert oder wenn die Gefahr besteht, dass sich das Tier in einem unübersichtlichem Geländeabschnitt "verselbstständigt".

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