Trier: Landgericht verurteilt Drogenhändler

Zu dreieinhalb und viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe hat das Landgericht Trier am Dienstag zwei Rauschgifthändler verurteilt. Das angeklagte Paar aus Daun hat mit Amphetamin, Heroin und Kokain gehandelt, um den eigenen Rauschgiftkonsum zu finanzieren.

In dem Strafverfahren gegen zwei deutsche Staatsangehörige aus Daun wegen mehrerer Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz hat die dritte Große Strafkammer unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Trierer Landgericht Armin Hardt ein Urteil verkündet.

Die 42-jährige Angeklagte wurde wegen Rauschgifthandels unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Ihr 44-jähriger Partner wurde, ebenfalls unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Das Urteil ist nur bezüglich des Mannes rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Trier hatte dem rauschgiftabhängigen Paar vorgeworfen, zur Finanzierung ihres eigenen Drogenbedarfs von Februar 2006 bis Februar 2007 unter Beteiligung weiterer Personen Heroin, Kokain und Amphetamine aus den Niederlanden nach Deutschland eingeführt und an andere Rauschgiftabhängige in Daun und Umgebung verkauft zu haben. Ausweislich der Anklageschrift soll das angeklagte Paar Handel mit rund 1,6 Kilogramm Amphetamin und rund einem Kilogramm Heroin und Kokain getrieben haben.

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