Trier: Lebensmittel - Behörden müssen Auskunft geben

Quälen Verbraucher Fragen um Gammelfleisch, Pestizide im Gemüse oder gentechnisch verunreinigte Lebensmittel, sollen sie von heute an dank des Verbraucher-Informationsgesetzes schneller Antworten bekommen.

(hw/dpa) Während Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) das neue Gesetz als „Meilenstein“ für Bürgerrechte feiert, sprechen Kritiker abfällig von einem „Stückwerk“. Sieben Jahre hat die Politik gebraucht, um ein verbessertes Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu verabschieden. Während die Regierung mit den VIG zufrieden ist, sehen Opposition und Verbände deutlichen Nachbesserungsbedarf. Was bringt das Gesetz den Konsumenten?

Die Auskunft: Die Verbraucher können bei Behörden der Länder und Kommunen Informationen über Lebensmittelskandale, die Überschreitung von Pestizid-Höchstmengen bei Obst und Gemüse oder Chargennummern bei Gefahren durch Kosmetika erfragen. Die Information soll innerhalb von vier Wochen vorliegen. Die Möglichkeiten sind umfangreicher als bisher. Ausnahmen sind Geschäftsgeheimnisse. Aktiv müssen die Behörden bei Gesundheitsgefahren und Verstößen informieren.

Die Kosten: Anfragen bei Gesundheitsgefahren und Verstößen sind kostenlos. Eine einfache Anfrage kostet ansonsten bei Bundesbehörden fünf bis 25 Euro, komplizierte Recherchen bis zu 250 Euro. Die Gebühren der Länder sind vielfach noch unklar.

Die Kritik: Fast alle Bundesländer – darunter auch Rheinland-Pfalz – haben nach Angaben der Verbraucherorganisation Foodwatch noch keine Gebührenregelung, und etwa die Hälfte der Länder noch keine Rechtsgrundlage für die Auskunft bei Kommunen – obwohl die Länder ein halbes Jahr Vorbereitungszeit hatten. Weil oft die Kreise für Lebensmittelüberwachung zuständig sind, können laut Foodwatch bis zu 40 Millionen Bundesbürger noch keine Anfragen stellen. Die Verbraucherzentralen halten das neue Gesetz grundsätzlich für positiv, fordern aber Nachbesserungen. „Ich hätte mir gewünscht, dass nicht nur Lebensmittel oder Kosmetika erfasst werden“, sagt der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Er moniert auch, dass es kein Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen gibt. Billen fordert zudem kostenfreie Informationen. Grünen-Bundestagsfraktionsvize Bärbel Höhn hält die neue Regelung für „löchrig wie einen Schweizer Käse“.

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